Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird, sind viele Familien frustriert und fühlen sich im Stich gelassen. Doch ein ablehnender Bescheid bedeutet nicht das Ende – Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.

 

1. Frist beachten
• Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen.
• Am besten senden Sie ihn schriftlich per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

 

2. Begründung vorbereiten
• Lesen Sie die Begründung des Bescheids sorgfältig durch.
• Beschreiben Sie konkret, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht falsch ist – zum Beispiel:
• Schwierigkeiten bei der Körperpflege
• Unsicherheit beim Gehen oder Ankleiden
• Regelmäßige Unterstützung beim Essen oder der Medikamenteneinnahme

 

3. Neue Unterlagen einreichen
• Ergänzen Sie ärztliche Atteste, Pflegeprotokolle oder Gutachten, die den tatsächlichen Pflegebedarf unterstreichen.
• Bitten Sie auch Ihren Hausarzt oder den Pflegedienst um eine detaillierte Stellungnahme.

 

4. Unterstützung holen
• Pflegeberatungsstellen (wie wir) helfen Ihnen, den Widerspruch rechtssicher zu formulieren.
• Auch Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte für Sozialrecht können wertvolle Unterstützung leisten.

 

Fazit

Ein abgelehnter Pflegegrad ist kein Grund aufzugeben. Mit einem gut begründeten Widerspruch und den richtigen Unterlagen steigen die Chancen deutlich, die passende Unterstützung doch noch zu erhalten.

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