Pflegebegutachtung: Ablauf und Vorbereitung
Wer einen Pflegegrad beantragt, möchte wissen, was beim Begutachtungstermin zählt. Der Medizinische Dienst (MD, früher häufig MDK genannt) prüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof.
Vom Pflegegrad-Antrag zum Gutachten
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse die Begutachtung. Sie erhalten Informationen zum Termin und zum vorgesehenen Ablauf. Halten Sie vorhandene Befunde, einen aktuellen Medikamentenplan und konkrete Beispiele für benötigte Hilfe bereit.
Diese sechs Lebensbereiche werden bewertet
- Beweglichkeit: beispielsweise Aufstehen, Fortbewegen und Treppensteigen.
- Denken und Verständigung: Orientierung, Entscheidungen und Kommunikation.
- Verhalten und seelische Belastungen: etwa wiederkehrende Unruhe oder Ängste mit Unterstützungsbedarf.
- Selbstversorgung: Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken.
- Umgang mit Krankheit und Therapie: benötigte Hilfe etwa bei Medikamenten oder Behandlungen.
- Alltag und Kontakte: den Tag gestalten und soziale Beziehungen pflegen.
Die Bereiche fließen unterschiedlich in die Bewertung ein. Maßgeblich sind die geltenden Begutachtungs-Richtlinien und der individuelle Unterstützungsbedarf.
So bereiten sich Angehörige vor
Notieren Sie anhand konkreter Alltagssituationen, wann und wobei Hilfe benötigt wird. Beschreiben Sie unterschiedliche Tagesformen realistisch. Eine vertraute Person kann beim Termin ergänzende Beobachtungen beitragen. Fragen Sie vorab nach, welche Unterlagen gewünscht sind.
Nach dem Begutachtungstermin
Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag. Vergleichen Sie den Bescheid und das Gutachten mit Ihrer tatsächlichen Situation. Bei Unklarheiten können Sie Rückfragen stellen und die weiteren Möglichkeiten prüfen lassen.
ELFE unterstützt Sie in Solingen bei der Vorbereitung Ihres Pflegegrad-Antrags. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit Claudia Zimmermann.
Fachliche Quelle: Informationen des Medizinischen Dienstes zur Pflegebegutachtung. Inhaltlich geprüft am 15. Oktober 2026.
Die Bereiche fließen unterschiedlich in die Bewertung ein. Maßgeblich sind die geltenden Begutachtungs-Richtlinien und der individuelle Unterstützungsbedarf.